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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Armenien

03.05.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Armenien verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Protokoll mit Armenien sieht nebst der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards eine Missbrauchsklausel vor. Es revidiert bzw. aktualisiert zudem mehrere Bestimmungen (z. B. betreffend Betriebstätten, Dividenden, Zinsen) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien. Schliesslich beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

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