DBA Griechenland
29.12.2011
Das Änderungsprotokoll vom 4. November 2010 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Griechenland ist in Kraft getreten. Es enthält eine OECD-Amtshilfeklausel.
Dividenden
Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen oder an Gemeinwesen werden künftig von der Quellensteuer befreit werden.
Zinszahlungen
Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Zinsen wird von heute 10 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt.
Schiedsgerichtsklausel
Im revidierten DBA mit Griechenland konnte zudem eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen werden. Diese trägt zur definitiven Vermeidung der Doppelbesteuerung bei.
Anwendbarkeit des neuen DBA
Die Bestimmungen des Änderungsprotokolls finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.