DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2023
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.
Die Verständigungsvereinbarung gilt ausschliesslich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des Abkommens vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung von Grenzgängern und den finanziellen Ausgleich für italienische Grenzgemeinden. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gilt die Verständigungsvereinbarung jedoch nur für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die am 31. März 2022 in Form von Telearbeit tätig waren.