DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2024-2025
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.
Die Verständigungsvereinbarung gilt ausschliesslich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b) des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Grenzgängerabkommen 2020), inklusive derjenigen, die in den Anwendungsbereich der in Artikel 9 des Abkommens vorgesehenen Übergangsregelung fallen.
Die Schweiz und Italien werden bis zum 31. Mai 2024 ein Protokoll zur Änderung des Grenzgängerabkommens 2020 unterzeichnen, das eine identische Bestimmung über Telearbeit enthält.