DBA Kasachstan
Die Schweiz und Kasachstan haben ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet. Ein entsprechendes Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen wurde am Freitag unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard.
Wichtigste Änderungen im neuen DBA Kasachstan
Mit dem Änderungsprotokoll werden Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen und an die Zentralbanken gegenüber dem geltenden DBA neu an der Quelle von der Steuer befreit. Das revidierte DBA enthält auch eine Schiedsgerichtsklausel. Zudem strich Kasachstan die Schweiz von ihrer Liste der Länder mit ungenügendem Informationsaustausch in Steuerfragen. Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit werden dadurch steuerlich nicht mehr benachteiligt.Direkt zum Protokoll zur Änderung des DBA Kasachstan