DBA Schweiz USA: US-Senat genehmigt Änderungsprotokoll
Gestern hat der US-Senat das Änderungsprotokoll von 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Einkommenssteuern zwischen der Schweiz und den USA genehmigt. Es handelt sich um einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA, indem es den Informationsaustausch auf Ersuchen im Steuerbereich nach internationalem Standard zwischen den beiden Ländern einführt.
Jahrelanges Festhängen im US-Senat
Das geltende bilaterale DBA zwischen der Schweiz und den USA stammt aus dem Jahr 1996. Am 23. September 2009 haben die beiden Länder ein Protokoll zur Änderung ihres DBA unterzeichnet, welches am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigt wurde. In den USA ist der Senat für die Genehmigung zuständig. In den letzten Jahren wurden indessen keine DBA oder Änderungsprotolle mehr vom US-Senat genehmigt.
Formell tritt das Änderungsprotokoll mit dem Datum des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft. Das Kernelement des Änderungsprotokolls liegt beim Informationsaustausch: Es sieht vor, dass Informationsersuchen ab dem Inkrafttreten des Protokolls gestellt werden können. Ersuchen zu Finanzkonten müssen Sachverhalte ab dem 23. September 2009 (Datum der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls 2009) betreffen.
Neu gibt es keinen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mehr. Dies steht im Einklang mit dem internationalen Standard über Informationsaustausch auf Ersuchen, den die Schweiz mit über 100 Staaten und Territorien, bislang aber nicht mit den USA, anwendet.
Nach der neuen Bestimmung sind Gruppenersuchen auch für Fälle von Steuerhinterziehung zulässig. Im Rahmen des FATCA-Abkommens sind Gruppenersuchen für Sachverhalte ab dem 30. Juni 2014 zulässig.
Weitere Bestimmungen sind:
- Dividenden an Einrichtungen der Selbstvorsorge – in der Schweiz die Säule 3a – werden ab dem 1. Januar 2020 (vorausgesetzt, das Änderungsprotokoll tritt im Jahr 2019 in Kraft) von Quellensteuern befreit.
- Eine obligatorische Schiedsklausel stellt sicher, dass eine Doppelbesteuerung auch in Fällen vermieden wird, bei welchen sich die zuständigen Behörden im Verständigungsverfahren nicht einigen können.
Das Schweizer Parlament muss das Änderungsprotokoll nicht mehr genehmigen. Die Genehmigung durch den US-Senat ebnet jetzt den Weg für eine weitere Revision des DBA. Ziel einer solchen Revision sind weitere Verbesserungen, die den Entwicklungen seit der Unterzeichnung des DBA im 1996 Rechnung tragen.
Quelle: Medienmitteilung des SIF vom 17.07.2019.