DBA Singapur
24.02.2011
Die Schweiz und Singapur haben heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.Das DBA enthält auch eine Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard sowie im Protokoll (ganz am Ende in Ziffer 6 lit. c) die vom Bundesrat [intlink id="anforderungen-an-amtshilfegesuche-sollen-gesenkt-werden" type="post"]kürzlich angekündigte neue Auslegungsregel[/intlink], wonach die Bestimmungen über die für ein Amtshilfegesuch verlangten Informationen so auszulegen seien, dass der wirksame Informationsaustausch nicht behindert werde.
Die wichtigsten Neuerungen im DBA Singapur im Überblick
- Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Singapur insbesondere vereinbart, dass Dividenden aus Beteiligungen von mindestens zehn Prozent am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft mit fünf Prozent an der Quelle besteuert werden.
- Dividenden an die Nationalbanken der beiden Abkommensstaaten sind an der Quelle steuerbefreit.
- Zinsen werden künftig noch mit maximal fünf Prozent an der Quelle besteuert.
- Zinszahlungen an die Nationalbanken der beiden Abkommensstaaten sowie Zinszahlungen zwischen Banken der Schweiz und Singapurs sind künftig befreit von der Besteuerung an der Quelle.
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