DBA Slowakei
08.02.2011
Die Schweiz und die Slowakei haben heute das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard.
Wesentlichste Änderungen im neuen DBA Slowakei
Nebst dem Informationsaustausch nach dem OECD-Standard haben die Schweiz und die Slowakei vereinbart, dass Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen (ab 10 Prozent) sowie Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, die Vertragsstaaten oder ihre Zentralbanken von der Besteuerung an der Quelle befreit sind.
4-tägiges Einführungsseminar zum internationalen Steuerrecht: Beraten Sie kompetenter in grenzüberschreitenden Fragen.
Zinsen
können künftig mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) quellenbesteuert werden. Zudem wurde eine Schiedsgerichtsklausel in das Abkommen aufgenommen.