DBA Spanien
28.07.2011
Die Schweiz und Spanien haben gestern ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.
Wichtigste Änderungen im neuen DBA
Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Spanien insbesondere Folgendes vereinbart:
- Künftig wird keine Quellensteuer mehr erhoben auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft.
- Ebenfalls wird keine Quellensteuer mehr erhoben auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen.
- Die Haltefrist der Beteiligungen an der Kapital ausschüttenden Gesellschaft wird von bisher zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.
- Im DBA Spanien wurde neu eine umfassende Schiedsklausel aufgenommen.