DBA Ungarn
Die Schweiz und Ungarn haben in den letzten Tagen ein neues DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen vom 9. April 1981. Das neue DBA enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.
DBA Ungarn - Kerninhalt
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Ungarn unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.Ebenfalls nur im Ansässigkeitsstaat steuerbar sind Zinsen und Lizenzgebühren.Schliesslich können neu Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen an Immobiliengesellschaften im Staat besteuert werden, in dem sich die Immobilien befinden.
DBA Ungarn - Weitere Schritte bis zum Inkrafttreten
Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.