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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Uruguay

19.03.2010

Die Schweiz und Uruguay haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Uruguay ist das 21. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Der Bundesrat hat seither auch die ersten zehn Botschaften zu revidierten DBA mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens verabschiedet und an das Parlament zur Genehmigung weitergeleitet.Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln können, beispielsweise Quellensteuerreduktionen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie die Einführung einer Schiedsgerichtsklausel. Zudem konnte die Vermeidung von steuerlichen Diskriminierungen erreicht werden. Diese Politik wird fortgesetzt und weitere Verhandlungen mit wichtigen Ländern sind bereits vorgesehen.

Weitere Informationen zur Doppelbesteuerung mit Uruguay

Notenwechsel vom 30. Dezember 1965 zwischen der Schweiz und der Republik Uruguay betreffend die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt

<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>