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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Uruguay

29.12.2011

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Uruguay ist am 28. Dezember 2011 in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden OECD-Standard.

Dividenden

Die Schweiz und Uruguay haben weiter vereinbart, dass Dividenden im Quellenstaat mit 15% besteuert werden. Sofern Unternehmen mit mehr als 25% an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sind, werden die Dividenden im Quellenstaat mit 5% besteuert.

Zinsen

Weiter wurde ausgehandelt, dass das Besteuerungsrecht für Zinsen grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat liegt und dass der Quellenstaat Zinsen mit 10% besteuern kann. Zinsen im Zusammenhang mit Kreditverkäufen werden steuerbefreit sein. Auch auf Zinsen für langfristige Bankdarlehen werden keine Quellensteuern erhoben.

Lizenzgebühren

Lizenzgebühren werden ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers besteuert, solange die Schweiz auf Lizenzgebühren keine Quellensteuer erhebt.

DBA Uruguay - Anwendbarkeit ab 1.1.2012

Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.

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