Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten.
Die Vorlage der WAK-S will den Eigenmietwert auf am Wohnsitz selbstbewohntem Wohneigentum abschaffen. Im Gegenzug sollen neben den Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt namentlich auch Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein, um damit die Anreize zur privaten Verschuldung zu eliminieren.
Der Bundesrat zeigte sich, wie er auch jetzt betont, in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet sei. Er wies des Weiteren immer wieder darauf hin, dass das heutige System verschiedene Mängel aufweise. Dazu zählen beispielsweise die Anreize zur privaten Verschuldung oder die technische Komplexität. Nach Ansicht des Bundesrates liegt daher ausreichender Handlungsbedarf vor für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Allerdings sei, wie der Bundesrat weiter erläuterte, die Vorlage der WAK-S anpassungsbedürftig.
Änderungsanträge des Bundesrates
Sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, stellt der Bundesrat drei Änderungsanträge:
- Vollständiger Systemwechsel: Dieser schliesst den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften mit ein und schöpft das Vereinfachungspotenzial eines Systemwechsels besser aus.
- Schuldzinsenabzug: Schuldzinsen müssen weiterhin zum Abzug zugelassen werden, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienen. Dies ist namentlich bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften der Fall sowie bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften, auf denen weiterhin der Eigenmietwert erhoben wird.
- Energiespar- und Umweltschutzabzüge: Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, diese steuerliche Förderung im Steuerharmonisierungsgesetz an das CO2-Gesetz zu koppeln. Das CO2-Gesetz ist jedoch abgelehnt worden. Deshalb will der Bundesrat die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten, um das Klimaziel 2050 zu erreichen.