Der Eigenverbrauch nach neuem MWSTG 2010
12.11.2009
Am 1.1.2010 wird das neue MWSTG in Kraft treten. Das neue Gesetz regelt den Eigenverbrauch neu im Artikel 31. Nach diesem Artikel liegt Eigenverbrauch namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie bei deren Bezug ganz oder teilweise den Vorsteuerabzug vorgenommen hat oder die Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 des neuen MWSTG bezogen hat.Zum Beitrag auf www.weka-treuhand.ch