FATCA-Abkommen CH-USA - Schweiz und USA unterzeichnen Verständigungsvereinbarung
Die Schweiz und die USA haben heute ein Memorandum of Understanding über Auslegungen des FATCA-Abkommens vom 14. Februar 2013 unterzeichnet. Es geht dabei um die Auslegung gewisser Begriffe und Abkommensklauseln.Bereits im Rahmen der Verhandlungen über das FATCA-Abkommen, welches am 14. Februar 2013 unterzeichnet worden war, hatten beide Seiten vereinbart, einzelne Auslegungen technischer oder administrativer Art in einer solchen Verständigungsvereinbarung (Memorandum of Understanding) festzuhalten. Insofern stellt die Unterzeichnung dieser Vereinbarung keine Überraschung dar.
Inhalt der Verständigungsvereinbarung zum FATCA-Abkommen CH-USA im Überblick
Wie das EFD festhält, enthält die Verständigungsvereinbarung zum FATCA-Abkommen insbesondere Verständigungen zu folgenden Fragen. Sie:
- fasst die Verpflichtungen der Schweizer Finanzinstitute zusammen,
- hält das Verhältnis zum Qualified Intermediary System fest und
- bestätigt für unter dem FATCA-Abkommen CH-USA befreite schweizerische Nutzungsberechtigte die erleichterte Eigendeklaration.
Schliesslich wird festgehalten, dass schweizerische Finanzinstitute grundsätzlich Begriffsbestimmungen aus den Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums anwenden können, wenn diese gegenüber den Definitionen im FATCA-Abkommen CH-USA Erleichterungen bringen.
Weitere Informationen zum Thema
Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 7.6.2013