Fristverlängerung für steuerfreie Ausfuhr im Reiseverkehr
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Mit der Änderung der «Verordnung des EFD über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr» gleicht die Schweiz ihre Regeln international gängigen Standards an. Die Kundenfreundlichkeit wird so gesteigert. An den Voraussetzungen für den Nachweis steuerbefreiter Verkäufe im Reiseverkehr ändert sich nichts. Die neue Frist gilt für Waren, die ab dem 1. August 2020 gekauft werden.
Die Verordnungsänderung entspricht einer Forderung der Motion Vitali (17.3298) «Bürokratieabbau. Mit elektronischer Exportvalidierung in die Zukunft».
Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 14.7.2020