Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung
16.05.2019
Die kantonale Steuerverwaltung hat Ihre Praxis der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung publiziert
Diese Publikation erklärt, wann ein Steueraufschub gewährt werden kann und wann nicht. Sie enthält ebenfalls Ausführungen über die Steuerfolgen im Fall einer Weiterveräusserung der Liegenschaft durch die Erben oder die Beschenkten. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die Grundsätze
Grundstückgewinnsteuer: Praxis beim Erbgang
Quelle: https://www.fr.ch/de/find/kstv/news/grundstueckgewinnsteuer-bei-erbgang-erbvorbezug-und-schenkung
Ursprünglich publiziert am