Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Höhere Abzüge für Krankenkassen-Prämien - Gegenvorschlag der Regierung zur Gerechtigkeitsinitiative

22.04.2021

Der Regierungsrat lehnt die so genannte «Gerechtigkeitsinitiative» ab, die stark erhöhte steuerliche Abzüge für die Krankenkassen-Prämien verlangt. Er unterbreitet dem Kantonsrat aber einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative, der die Abzüge in einem für Kanton und Gemeinden finanzpolitisch verkraftbaren Ausmass erhöht und Zürich in eine mit den Nachbarkantonen vergleichbare Position bringt.

Zurzeit können ledige Steuerpflichtige in der Steuererklärung maximal 2600 Franken für die Krankenkassen-Prämien abziehen; bei Ehepaaren sind es 5200 Franken. Die Volksinitiative will diese Abzüge auf 3600 beziehungsweise 7200 Franken erhöhen. Ebenso würde der Abzug pro Kind von 1300 auf 1500 Franken angehoben. Die Abzüge sollen zudem jährlich nicht mehr auf Grund des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern der Durchschnittsprämie der Krankenkassen angepasst werden. Zürich hätte mit diesen Ansätzen zum Teil deutlich höhere Abzüge für die Krankenassen-Prämien als alle Nachbarkantone.

Eine solche Anpassung würde beim Kanton und den Gemeinden einen Ertragsausfall von je rund 150 Millionen Franken bewirken und deren Haushalte künftig über die Teuerung hinaus noch erheblich mehr belasten. Angesichts der finanziellen Herausforderungen für Kanton und Gemeinden in den bevorstehenden Jahren erachtet der Regierungsrat solche Ausfälle für nicht vertretbar. Weil die Abzüge in den meisten Nachbarkantonen verglichen mit der geltenden Zürcher Praxis aber höher sind, ist der Regierungsrat bereit, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen und die Höchstbeträge in einem für die öffentlichen Finanzen verkraftbaren, angemessenen Umfang zu erhöhen.

Demnach würde der Maximalabzug für Ledige von 2600 auf 2900 Franken und für Verheiratete von 5200 auf 5800 Franken steigen. Auf eine Erhöhung des Abzuges für Kinder will der Regierungsrat verzichten, weil die effektive Durchschnittsprämie nicht höher ist als der Maximalabzug; ebenso soll bei der Angleichung der Ansätze weiterhin der Teuerungsindex massgebend sein. Die Ausfälle für die Haushalte von Kanton und Gemeinden würden sich mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrates auf je rund 45 Millionen Franken belaufen.

Links zum Thema

Ursprünglich publiziert am
ZH