MWST Branchen-Info 08 - Hotel- und Gastgewerbe
24.12.2010
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 08 – Hotel- und Gastgewerbe veröffentlicht. Die neue Branchenbroschüre behandelt – im Gegensatz zur früheren Broschüre – ausdrücklich nur noch branchenspezifische Schwerpunkte, enthält also keine allgemeinen Hinweise zu Steuerpflicht und dgl. mehr – und richtet sich an in- und ausländische Leistungserbringer im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.
Der Inhalt der neuen MWST Branchen-Info 08 im Überblick
Inhaltlich werden in der neuen Branchen-Info insbesondere behandelt:
- Die Abgrenzung zwischen gastgewerblichen Leistungen und Lieferungenvon Nahrungsmitteln, insbesondere:
- Besondere Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle
- Zubereitung und/oder Servierleistung beim Kunden
- Die Abgrenzung zu den nicht gastgewerblichen Leistungen, insbesondere:
- Verpflegungsautomaten
- Nahrungsmittel zum Mitnehmen (Verkauf über die Gasse / Take away)
- Hauslieferung von Nahrungsmitteln
- Die Vereinfachte Abrechnung für gemischte Betriebe, Imbissbars / -stände und Anlässe mit gastgewerblichen Leistungen
- Bäckereien / Konditoreien / Confiserien mit Tea-Room
- Der Eigenkonsum der Familien- und Firmenangehörigen, die Verpflegungdes Personals in gastgewerblichen Betrieben sowie die Bewirtung bestimmterPersonengruppen
- Die Verpflegung in nicht gastgewerblichen Betrieben (z.B. in Kantinen, Schulmensen und Bildungszentren)
- Die Besteuerung diverser andere Leistungen im Gastgewerbe
- Musik-, Zigaretten-, Spiel- und sonstige Automaten sowie Betrieb von Bowling- und Kegelbahnen, Billardtischen und Dart
- Vermietung von Räumlichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe
- Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Musik- und Tanzabende
- Kommerzielle Ausstellungen
- Kunstwerke
- Gastgewerbliche Leistungen an ein Reisebüro
- Blumenverkäufe und Tischdekorationen
- Debouren
- Taxe für die Verlegung der Polizeistunde
- Lieferverträge (z.B. Bierverträge)
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