MWST Branchen-Info 21 - Gesundheitswesen
10.11.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 21 Gesundheitswesen publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Name schon sagt, Informationen über spezifische MWST-Sachverhalte, Steuerbare Leistungen und ausgenommene Leistungen in der Gesundheits-Branche, also für
- Ärzte,
- Apotheker,
- Zahnprothetiker,
- Psychotherapeuten,
- Chiropraktoren,
- Physiotherapeuten,
- Ergotherapeuten,
- Naturärzte, Heilpraktiker und Naturheilpraktiker
- Hebammen
- Pflegepersonal
- Medizinische Masseure
- Logopäden
- Ernährungsberater
- Podologen
- Dentalhygieniker
- sonstige Berufskategorien in der Gesundheitsbranche
sowie für Organisationen wie:
- Spitex
- Altersheime, Pflegeheime, Wohnheime
- Zentren für ärztliche Heilbehandlungen
- Spitäler
- Diagnostikzentren (Röntgeninstitute oder Labors)
Daneben werden verschiedene Leistungen näher thematisiert wie:
- Dienstleistungen von Praxisgemeinschaften,
- Lieferung von Blut und Organen
- Krankentransporte
- Abgabe von Prothesen
- Erstellung von Gutachten
- Abgabe von Arzneimitteln / Medikamenten