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MWST-Erhöhung auf 1.1.2024 – Anleitung zur Deklaration erschienen

16.06.2023

Die EStV hat heute im Zusammenhang mit der MWST-Erhöhung auf den 1.1.2024 hin eine Anleitung veröffentlicht, wie insbesondere jahresübergreifende oder längerdauernde Leistungen in der MWST-Abrechnung deklariert werden müssen, und dies sowohl für die effektive Methode wie auch für die Abrechnung nach Saldo- oder Pauschalsteuersätzen.

Wie muss ich deklarieren?

Entscheidend dafür, welcher Steuersatz in der MWST-Abrechnung zu deklarieren ist, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung.

Gerade bei längerdauernden Leistungen oder Leistungen, die jahresübergreifend in Rechnung gestellt werden (wie Zum Beispiel bei Abonnementen), könnten sich Unklarheiten ergeben.

Weitere Informationen zum Thema

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Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 16.06.2023