MWST - Materielle Änderungen Dezember 2021
19.12.2021
Im Bereich des Gesundheitswesens – insbesondere betreffend Apotheker und Apothekerinnen – sind MWST-Publikationen geändert worden.
Im Wesentlichen geht es um Steuerausnahmen im Bereich von Impfungen, Wundversorgung (erste Hilfe), Diagnoseleistungen sowie Abklärungen und Beratungen zur Empfängnisverhütung.
Dazu geht es um die Anerkennung von zur Durchführung von Analysen im Zusammenhang mit Covid berechtigten Personen und Organisationen sowie Apothekern als Erbringer einer Heilbehandlung
Die geänderten Artikel in der Broschüre Gesundheitswesen
- 2.17.2 Steuerbare Leistungen
- 2.17.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
- 2.17 Apotheker und Apothekerinnen
- 1.4 Voraussetzung für die Anerkennung als Erbringer einer Heilbehandlung
Ursprünglich publiziert am