MWST - Materielle Änderungen Juni 2022
23.06.2022
Heute wurden materielle Anpassungen in der MWST-Broschüre «Gesundheitswesen» veröffentlicht. Es handelt sich um eine Praxisänderung.
Konkret geht es um die Besteuerung der Abgabe von Arzneimitteln, welche Betäubungsmittel, also z.B. Methadon oder Heroin enthalten. Geändert wurde Abschnitt 15.4 der Broschüre Gesundheitswesen.
Neuer Inhalt des Abschnitts
Die Abgabe von Medikamenten im Sinne von Artikel 49 MWSTV ist zum reduzierten Steuersatz steuerbar. Darunter fallen namentlich auch von Swissmedic zugelassene Arzneimittel, die Betäubungsmittel wie Methadon und Heroin enthalten. Zusätzliche Entschädigungen von Dritten (z. B. Kanton) für eine solche Abgabe sind Teil des Entgelts und zum massgebenden Steuersatz steuerbar.
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