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MWST - neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

05.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.

Auf den 1. Januar 2024 gewinnt die papierlose Abwicklung der Mehrwertsteuer weiter an Bedeutung. Um den Übergang von der Papierabrechnung zur elektronischen Abwicklung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen, ermöglicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) neu auch via die Applikation «MWST-Abrechnung easy» Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einzureichen.

Neben «MWST-Abrechnung easy» steht wie bisher auch die Vollversion «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung. Aktuell rechnen 94% der steuerpflichtigen Personen die Mehrwertsteuer online ab, bereits 70% tun dies via den Service «MWST Abrechnung pro».

Ursprünglich publiziert am