Neues Raumplanungsrecht - SVIT kritisch
Der Revisionsentwurf für ein neues Raumplanungsgesetz stösst beim Dachverband der Schweizer Immobilienwirtschaft auf Ablehnung. Der SVIT Schweiz macht erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geltend und kritisiert die seines Erachtens geplante Verletzung der Eigentumsgarantie.Der Entwurf überzeugt für den Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz weder formell noch inhaltlich. Er wecke erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, verletze die Eigentumsgarantie, gefährde die Rechtssicherheit und respektiere die Gesetzgebungskompetenz der Kantone im Raumplanungsrecht nicht. Die vorgeschlagene Totalrevision des Raumplanungsgesetzes wird vom SVIT Schweiz insgesamt abgelehnt und eine allfällige partielle Revision propagiert, soweit ein entsprechender Handlungsbedarf angezeigt und ausgewiesen sei.
Deregulierung der Bauvorschriften gefordert
Der SVIT Schweiz bezweifelt, dass mit dem vorgelegten Entwurf die Ziele einer geordneten, nachhaltigen und wirtschaftsverträglichen Raumentwicklung erreicht werden können. Um einer weiteren Zersiedlung des Landes wirksam entgegen zu wirken, seien keine neuen Verbote, Pflichten und zusätzliche Angaben zulasten der Grundstückseigentümer einzuführen, sondern ein attraktives Anreizsystem samt Deregulierung der Bauvorschriften zu schaffen. Die freiwillige Kooperation der Gemeinwesen zur gebietsübergreifenden Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, die sich auch ohne gesetzliche Regelung im Bedarfsfall ergeben werde, sei einer gesetzlichen vorgeschriebenen Koordinations- und Organisationspflicht vorzuziehen.Auch auf die gesetzlich vorgeschlagene Pflicht zur Anbindung von Grundstücken in der Bauzone an den öffentlichen Verkehr sei zu verzichten, fordert der SVIT. Die Fokussierung auf bereits weitgehend überbaute Gebiete mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr sei wirtschaftsfeindlich und erlaube ausserhalb der eigentlichen Ballungszentren keine geordnete bauliche Weiterentwicklung.Quelle: SVIT Schweiz