NW - Privatanteil Geschäftsfahrzeuge: Bundesregelung gilt auch für Kantons- und Gemeindesteuern
26.11.2021
Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.
Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die osten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Der Privatanteil von Geschäftsfahrzeugen steigt daher von bisher 0.8% auf neu 0.9% pro Monat.
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