Schweiz ratifiziert das multilaterale Übereinkommen über die Amtshilfe
Die Schweiz hat bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) hinterlegt.Damit konkretisiert die Schweiz ihr Engagement, die internationalen Standards im Steuerbereich umzusetzen. Das Übereinkommen der OECD und des Europarates bietet einen Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Über hundert Jurisdiktionen haben das Übereinkommen bisher unterzeichnet. Sein modulares System sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich vor und umfasst unter anderem den Informationsaustausch auf Ersuchen, den spontanen Informationsaustausch und den automatischen Informationsaustausch.
Inkrafttreten per 1.1.2017
Das von der Schweiz im Oktober 2013 unterzeichnete Übereinkommen wurde von den eidgenössischen Räten im Dezember 2015 genehmigt. Es tritt für die Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für den Informationsaustausch in Steuersachen gemäss den Regeln des Übereinkommens und der entsprechenden Instrumente für die Umsetzung.