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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH: Änderungen des Steuergesetzes tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

21.02.2022

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die Änderungen des Gesetzes über die direkten Steuern rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen wurden in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 angenommen.

  • Die eine Änderung betrifft die steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen. Sie beinhaltet eine Erhöhung der Versicherungsabzüge für natürliche Personen sowie eine Senkung der Tarife bei der Vermögenssteuer.
  • Bei der zweiten Teilrevision geht es um eine befristete Steuersenkung aufgrund der Corona-Krise. Damit soll die finanzielle Situation der Bevölkerung und der Wirtschaft mittelfristig stabilisiert werden. Konkret wird der Kantonssteuerfuss für natürliche Personen in den Jahren 2022 bis 2024 um zwei Prozent der einfachen Kantonssteuer gesenkt. Zudem werden die Entlastungsabzüge vorübergehend um 50 % erhöht. Für die Unternehmen wird der Steuerfuss in den Jahren 2022 bis 2024 um ein Prozent der einfachen Staatssteuer gesenkt.
Ursprünglich publiziert am
SH