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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH – Anpassung der Zinssätze per 1. April 2024

14.03.2024

Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen passt der Kanton Schaffhausen die Ausgleichs-, Verzugs- und Vergütungszinsen den aktuellen Marktverhältnissen an.

Die Ausgleichs- und die Vergütungszinsen werden von 0.1 auf 1 Prozent erhöht. Ausgleichzinsen werden zugunsten der Steuerpflichtigen auf allen Zahlungen berechnet, die sie aufgrund einer vorläufigen Rechnung bis zur Schlussrechnung geleistet haben, und zulasten der Steuerpflichtigen auf dem veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag. Vergütungszinsen werden auf Steuerrückerstattungen an die Steuerpflichtigen berechnet. Der Zins von 1 Prozent liegt grösstenteils über den derzeitigen Zinssätzen für Privat- und Sparkonten, wodurch für die frühzeitige Begleichung der Steuern ein Anreiz geschaffen wird.

Wird die Schlussrechnung nicht fristgerecht beglichen, wird auf der Steuerforderung ein Verzugszins erhoben. Auch dieser Zinssatz wird erhöht. Bisher lag der Verzugszins bei 4 Prozent, neu beträgt er 5 Prozent.

Die neuen Zinssätze finden ab 1. April 2024 Anwendung und gelten auch für ab diesem Zeitpunkt anfallende Verzugszinsen auf Kantons- und Gemeindesteuern früherer Jahre.

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SH