SH: Regierungsrat legt Teilrevision des Steuergesetzes mit primär technischen Änderungen vor
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern. Dabei sollen das Steuergesetz an Änderungen des Bundesrechtes angepasst und zudem störende Lücken in der Handhabung geschlossen werden. Es handelt sich dabei weitgehend um technische Anpassungen an das übergeordnete Recht oder um Vereinfachungen im Verwaltungsablauf. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen elektronische Verfahren, Leibrentenbesteuerung sowie Überbrückungsleistungen.
Neu wird der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass Eingaben der Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden elektronisch erfolgen können. Neu ist die elektronische Bestätigung der von den Steuerpflichtigen gemachten Angaben gleichgesetzt mit einer persönlichen Unterzeichnung. Damit wird die bereits bisher sehr kundenfreundliche Lösung noch attraktiver. Umgekehrt sollen künftig auch Zustellungen der Steuerbehörden an die Steuerpflichtigen elektronisch erfolgen können, sofern diese damit einverstanden sind.
Bei der Besteuerung von Leibrenten wird der steuerbare Ertragsanteil neu grundsätzlich durch Formeln ermittelt und den jeweiligen Anlagebedingungen angepasst.
Schliesslich sind Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose künftig von der Steuer befreit.