SO: Investitionen für Batteriespeicher sind steuerlich abzugsfähig
10.06.2022
Das Steuergericht des Kantons Solothurn hat seine bisherige Praxis geändert und entschieden, dass Investitionskosten für Batteriespeicher bei bestehenden Bauten als Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen von der Einkommenssteuer abgezogen werden können.
Anwendbarkeit ab sofort
Das Steueramt wendet diese Praxisänderung auf alle hängigen und künftigen Verfahren an und hat das entsprechende Kapitel im Steuerbuch überarbeitet.
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