Sold - Besteuerung soll auch bei der Feuerwehr abgeschafft werden
Der Bundesrat will den Sold von Milizfeuerwehrleuten für steuerfrei erklären. Er wird damit dem Sold von Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst gleichgestellt. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs beauftragt. Mit der gleichen Botschaft soll auch eine formelle Bereinigung der einschlägigen Gesetzestexte vorgeschlagen werden.Nach geltendem Recht wird der Sold für den Feuerwehrdienst besteuert. Der Militärsold, der Sold für den Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst sind dagegen steuerfrei. Der Feuerwehrsold soll künftig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern diesen Einkünften gleichgestellt werden. Damit wird eine Motion von alt Nationalrat Boris Banga aus dem Jahr 2004 erfüllt.
Beschränkung auf Kerngeschäft der Feuerwehr
Da das Feuerwehrwesen in der Schweiz kantonal geregelt und die Zuständigkeit an die Gemeinden delegiert ist, gibt es keine einheitliche Definition für den Feuerwehrsold. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Vorschlag zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds an den Kerntätigkeiten der Milizfeuerwehr. Steuerfrei soll der Sold sein, der für die Rettung von Mensch und Tier, zur Brandbekämpfung, zur allgemeinen Schadenwehr sowie zur Elementarschadenbewältigung entrichtet wird. Soldzahlungen für weitere Arbeiten, die zur Erfüllung dieser Kerntätigkeiten notwendig sind, sollen ebenso steuerfrei bleiben. Zu diesen Arbeiten gehören der Pikettdienst, die Kursbesuche sowie die Teilnahme an Inspektionen.Hingegen müssen Funktionsentschädigungen, Kaderpauschalen, Entschädigungen für administrative Arbeiten sowie Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, als Nebenerwerbseinkommen versteuert werden. Das Entgelt für Berufsfeuerwehrleute bleibt weiterhin steuerbar.
Finanzielle Auswirkungen
Der Bundesrat beantragt, die steuerfreien Soldzahlungen bei der direkten Bundessteuer auf maximal 3'000 Franken zu begrenzen. Die Einführung einer Begrenzung wurde im Vernehmlassungsverfahren von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert und soll allfälligen Missbräuchen entgegenwirken.Aufgrund von Modellrechnungen aus dem Jahr 2008 sind für die direkte Bundessteuer aufgrund der Vorlage Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich zu erwarten. Bei einer Obergrenze von 3'000 Franken betragen die Mindereinnahmen je nach Modell zwischen 18 und 26 Millionen Franken.
Quelle: Pressemitteilung des EFD