Stempelsteuer - Revision per 1.07.2010 geplant
In seiner heutigen Stellungnahme zum Bericht vom 23. November 2009 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates hat der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben zugestimmt.Am 4. Mai 2009 hat die SIX Swiss Exchange (vormals SWX) die Handelsplattform für schweizerische Blue Chips von ihrer Börse in London wieder an die Börse nach Zürich zurückverlegt. Demnach wurde die im Jahre 2001 vorgenommene Auslagerung von Zürich nach London rückgängig gemacht. Auf Grund der neuen Ausgangslage wirken sich die wegen der damaligen Auslagerung vorgenommenen Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) negativ auf den Börsenplatz Schweiz aus.Der Bundesrat hat heute eine parlamentarische Initiative der ständerätlichen WAK gutgeheissen, die den ausländischen Banken und Börsenagenten den Zugang zu schweizerischen Börsen erleichtert, sofern sie Mitglied der Börse sind. Mit dieser Änderung werden die rechtlichen Bedingungen, wie sie vor der Auslagerung Gültigkeit hatten, wieder hergestellt. Die Änderungen im Bundesgesetz über die Stempelabgaben führen zu keinen Ausfällen von Steuereinnahmen.Mit der Revision des Stempelrechts sollen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse nicht mehr als inländische Effektenhändler (im Sinne des StG) gelten. Dadurch sollen sie den Handel abwickeln können, ohne mit einer Umsatzabgabe belastet zu werden. Diese Massnahme dient der Stärkung des Börsenplatzes Schweiz und der Sicherung seines Handelsvolumens. Die Sicherung des Handelsumsatzes von ausländischen Teilnehmern an der SIX Swiss Exchange trägt zu zusätzlichen Einnahmen und Arbeitsplätzen an schweizerischen Börsen bei und wirkt sich positiv auf die Steuereinnahmen bei der direkten Gewinn- und Einkommenssteuer aus.Die Revision soll bereits auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden. Mit diesem beschleunigten Vorgehen soll gegenüber den ausländischen Remote Members der schweizerischen Börsen schon jetzt ein positives Zeichen gesetzt und so einer eventuellen Abwanderung des Handels entgegen getreten werden.
Quelle: efd