Steuerbefreiung von internationalen Sportverbänden
12.12.2008
Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf eine extensive Auslegung von Art. 56 lit. g DBG haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat hat beschlossen, die Praxis in diesem Bereich im Sinne einer Befreiung zu vereinheitlichen. Im Auftrag des Bundesrates hat die ESTV nun ein Rundschreiben veröffentlicht.Kern des Rundschreibens bilden die folgenden Regeln, die von den Kantonen im Sinne einer einheitlichen Praxis angewendet werden sollen:
- Die in der Schweiz domizilierten und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) angeschlossenen internationalen Sportverbände sowie deren in der Schweiz domizilierten internationalen Unterverbände (Konföderationen) sind von der direkten Bundessteuer befreit. Nicht als Unterverbände gelten die jeweiligen nationalen und regionalen Unterverbände,wie etwa die schweizerischen Sportverbände. Diese sind somit nicht steuerbefreit.
- Die Steuerbefreiung ist auf die direkte Bundessteuer beschränkt. Die übrigen Steuern und Abgaben des Bundes (Mehrwertsteuer usw.) sind davon nicht betroffen.
- Einzig die internationalen Sportverbände als solche sind von der direkten Bundessteuer befreit. Nicht befreit sind hingegen die natürlichen Personen in deren Umfeld, wie Mitarbeitende, Personen in Gremien, Funktionäre usw.