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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerreform/AHV-Finanzierung (STAF) - Vernehmlassung zu Verordnungen eröffnet

10.04.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Unter der Voraussetzung, dass die STAF-Vorlage an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Juli 2019.

Es handelt sich um die neue Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen, die Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern sowie die Verordnung 1 des EFD über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (bisher Verordnungen über die pauschale Steueranrechnung).

Die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen präzisiert, wie das für den Zinsabzug qualifizierende Eigenkapital und der anwendbare Zins berechnet werden. Der steuerliche Abzug auf Eigenfinanzierung ist für die Kantone fakultativ. Zudem können ihn nur Kantone einführen, die am Kantonshauptort mindestens eine effektive Gewinnsteuerbelastung von 18,03 % vorsehen. Gegenüber der STAF ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

Die Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern regeln, wie Doppelbesteuerungen von natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz verhindert werden, die im Ausland quellensteuerbelastete Erträge erzielen. Hier sind aufgrund der STAF Anpassungen notwendig. Darüber hinaus schlägt der Bundesrat vor, die Verteilung des Steueranrechnungsbetrags auf Bund und Kantone nicht mehr pauschal, sondern dem Einzelfall entsprechend vorzunehmen. Ausserdem soll dieser Anrechnungsbetrag bei ermässigter Besteuerung künftig nicht mehr gekürzt werden. Diese Änderungen haben finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone, welche sich aufgrund der beschränkten Datenlage nicht zuverlässig schätzen lassen. Die vorhandenen Einzelfalldaten legen aber den Schluss nahe, dass die Auswirkungen im Streubereich der Schätzungen zur STAF liegen.

Im Zuge der STAF wird der Bundesrat auch eine Verordnung zur Patentbox erlassen und die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich anpassen. Diese Verordnungen waren bereits 2017 in der Vernehmlassung, und das Parlament hat gegenüber dem damaligen Stand keine oder nur geringfügige Anpassungen auf Gesetzesstufe vorgenommen. Deswegen führt der Bundesrat zu diesen Verordnungen keine weitere Vernehmlassung durch.


Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 10.04.2019