SZ - Erfreuliche Entwicklung des Staatshaushalts bietet gemäss Regierungsrat Raum für Steuersenkungen
Die Entwicklung des Staatshaushaltes zeigt sich entgegen der Erwartungen höchst erfreulich, wie der Regierungsrat des Kantons Schwyz heute mitgeteilt hat. Das Finanzdepartement erwarte für das Rechnungsjahr 2021 einen Ertragsüberschuss von über 180 Mio. Franken. Dafür verantwortlich seien insbesondere prosperierende Steuererträge sowie die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Erwartete unmittelbare Negativeffekte bei den Steuererträgen aufgrund der Corona-Pandemie blieben glücklicherweise aus, sodass eine Steuerfusssenkung für 2022 angezeigt sei.
Die Erwartungsrechnung des Finanzdepartements geht für das Jahr 2021 von einem über 180 Mio. Franken besseren Ergebnis im Vergleich zum Budget aus. Anstatt einem ursprünglich budgetierten Aufwandüberschuss von rund 0.3 Mio. Franken erwartet das Finanzdepartement im 2021 einen Ertragsüberschuss von deutlich über 180 Mio. Franken. Die Verbesserung in der Erfolgsrechnung sei zu einem grossen Teil auf die ausbleibenden negativen Folgen der Corona-Pandemie bei den Steuererträgen zurückzuführen, wie der Regierungsrat weiter mitteilt. Im Jahre 2020 sei aufgrund der wirtschaftlich düsteren Aussichten im Zuge der Corona-Pandemie noch mit Einbussen bei den Steuererträgen von rund 80 Mio. Franken gerechnet worden. Erfreulicherweise seien diese Befürchtungen nicht eingetreten. Vielmehr sei ein beachtliches Wachstum festzustellen.
Die Erträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer, bei der Gewinnsteuer, bei der Grundstückgewinnsteuer und der Direkten Bundessteuer dürften gemäss Berechnungen 2021 um rund 80 Mio. Franken besser ausfallen. Feststellbar ist eine klare Steuersubstratsteigerung bei den juristischen und natürlichen Personen. Im Weiteren kann im 2021 eine um 25 Mio. Franken höhere Gewinnausschüttung der SNB verbucht werden. Die überaus solide Ertragssituation böten Handlungsraum für weitere deutliche Steuerfusssenkungen und damit eine steuerliche Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger.
Corona-Härtefallmassnahmen und Ergänzungsleistungen führen zu Mehraufwand
Auf der Aufwandseite zeichneten sich Mehrausgaben bei den zusätzlichen Corona-Härtefallmassnahmen im Umfang von rund 14 Mio. Franken und bei den höheren Beiträgen an die Ergänzungsleistungen von rund 13 Mio. Franken ab. Nebst den aufgrund der Corona-Pandemie bereits erwarteten Aufwandsteigerungen (Spitalfinanzierung, Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, Härtefallmassnahmen usw.) sie aber derzeit wider Erwarten mit keinen weiteren negativen finanziellen Effekten aufgrund der Corona-Pandemie im 2021 zu rechnen.
Bei der Erwartungsrechnung handle es sich um eine Momentaufnahme und Abschätzung der weiteren Entwicklung im laufenden Jahr. Insbesondere aufgrund der besonderen Situation rund um die Corona-Pandemie seien die Erwartungen, so der Regierungsrat, mit Unsicherheit behaftet und entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Im Gesamtbild lasse sich jedoch festhalten, dass die Corona-Pandemie keine bedeutenden finanziellen Auswirkungen im Jahr 2021 hinternlasse und namentlich höhere Steuererträge das Jahresergebnis stark verbessern würden. Die mittelfristige Planung und einen Antrag zum Steuerfuss wird der Regierungsrat mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2025 voraussichtlich Ende September verabschieden.