Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
05.07.2023
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt, die als Homeoffice im Sinne der vorübergehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Mit dieser Toleranzfrist von 10 Tagen soll der Begriff des Homeoffice, der den zentralen Bestandteil der schweizerisch-französischen Lösung darstellt, ergänzt und eine neue Flexibilität gegenüber den gewöhnlichen Regeln geschaffen werden, die vor der aussergewöhnlichen Situation der Covid-19-Pandemie galten.
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