ZH: Senkung der Vermögenssteuer hätte nicht die erwünschte Wirkung
Zwei Ökonomen haben für verschiedene Szenarien untersucht, wie sich eine Senkung der Vermögenssteuern im Kanton Zürich auswirken würde. Laut ihren Berechnungen müssten der Kanton und die Gemeinden in jedem Fall mit bedeutend tieferen Einnahmen rechnen, selbst wenn die Senkung neue Vermögen anziehen würde.
Im Auftrag der Finanzdirektion werteten die Wirtschaftsprofessoren Marius Brülhart (Université de Lausanne) und Kurt Schmidheiny (Universität Basel) die Vermögenssteuerdaten der Jahre 2013 bis 2017 aus. Sie stellen in ihrer Studie fest, dass der Kanton Zürich bei der Vermögenssteuer im Vergleich mit anderen Kantonen attraktiv ist. Für Vermögen bis 5 Millionen Franken liegen die Zürcher Steuersätze deutlich unter dem landesweiten Median, für Vermögen bis ungefähr 800’000 Franken befinden sie sich sogar nahe am Schweizer Mindestwert. Hingegen liegt die Zürcher Steuerbelastung bei Vermögen über 5 Millionen Franken im schweizerischen Durchschnitt und somit deutlich über den Tiefstwerten in der Innerschweiz.
Die Erträge aus der Vermögenssteuer stiegen im untersuchten Zeitraum von 1,21 auf 1,47 Milliarden Franken. 99 Prozent davon bezahlte der vermögendste Viertel der Bevölkerung. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Rentenalter vereinen ziemlich genau die Hälfte der steuerbaren Vermögen auf sich.
Vier Szenarien geprüft
Der Anlass für das Gutachten war das Legislaturziel 9 des Regierungsrats zur Stärkung des Ressourcenpotenzials. Vor diesem Hintergrund berechneten die Verfasser die Auswirkungen von vier möglichen Vermögenssteuersenkungen. Darunter befanden sich auch die Forderungen aus einer parlamentarischen Initiative (KR-Nr. 339/2017) und einem Änderungsantrag. Laut den Ergebnissen müssten sowohl der Kanton als auch die Gemeinden mit Steuerausfällen im hohen zweistelligen oder im dreistelligen Millionenbereich rechnen. Dies gilt nicht nur bei einer statischen Betrachtungsweise, sondern auch bei einer dynamischen, wonach eine Steuersenkung neue Vermögen anziehen würde.
Auf der Grundlage dieser Studie beantragt der Regierungsrat, die ursprüngliche und die geänderte parlamentarische Initiative abzulehnen. Die ursprüngliche parlamentarische Initiative fordert eine Streichung der höchsten Tarifstufen und eine Erhöhung der Nullstufen, was zu Ausfällen bei den Vermögenssteuern von je 120 bis 170 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden führen würde – je nach dynamischer oder statischer Betrachtungsweise. Angesichts der gegenwärtigen finanziellen Herausforderungen sind solche Mindereinnahmen nicht vertretbar. Weiter käme die Reform hauptsächlich dem kleinen Anteil von Steuerpflichtigen mit hohen oder sehr hohen Vermögen zugute. Diese Gruppe dürfte aber bereits wesentlich von den Reformen der Steuervorlage 17 profitiert haben, da hohe Vermögen oft wesentlich aus Unternehmen stammen. Die geänderte parlamentarische Initiative zielt auf eine Senkung aller Vermögenssteuersätze um je 0,25 Promillepunkte ab. Die Zürcher Steuerbelastung liegt bei Vermögen bis rund 3 Millionen Franken aber deutlich unter dem schweizerischen Median. Die Forderung ist daher nicht zielorientiert, und die breit wirkende Steuersenkung würde zu Ausfällen von je 80 bis 100 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden führen.