ZH: Weniger Selbstanzeigen bei Steuerämtern
Im vergangenen Jahr haben im Kanton Zürich gut 1550 Personen eine Selbstanzeige eingereicht und bisher nicht versteuertes Einkommen oder Vermögen offengelegt. Das sind nun wieder ähnlich viele wie vor der Einführung des automatischen Informationstausches.
Kurz vor und nach der Einführung des Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch (AIA) auf Anfang 2017 stieg die Anzahl Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen stark an. Den Höhepunkt dieser Entwicklung verzeichnete das Kantonale Steueramt 2018 mit rund 7300 Neuzugängen. Das waren fast vier Mal mehr als drei Jahre zuvor. Seither ging die Anzahl stetig zurück und erreichte im vergangenen Jahr wieder das Niveau von 2015.
2021 erledigte das Steueramt 3500 Selbstanzeigen. Dabei gab es nur noch zwei Einzelfälle mit einem Steuersubstrat von über 1 Million Franken. In 60 Fällen resultierten über 100'000 Franken Nachsteuern. Für den Kanton und die Gemeinden ergaben sich aus den straflosen und den strafbaren Selbstanzeigen Steuereinnahmen von 37 Millionen Franken und für den Bund von 9 Millionen Franken. Zudem wurden rund 882 Millionen Franken an Schwarzgeld aufgedeckt. Dieses offengelegte Vermögen wird auch künftig besteuert und führt so dauerhaft zu einem höheren Steuerertrag.
47 erledigte Selbstanzeigen stammten von juristischen Personen. In 28 Fällen hatten sich die Steuerpflichtigen nicht zum ersten Mal angezeigt, weshalb sie neben den Nachsteuern auch eine Busse von 20 Prozent der Nachsteuern bezahlen mussten.
Die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige wurde 2010 eingeführt. Seither kann sich jede steuerpflichtige Person einmal wegen Steuerhinterziehung anzeigen und muss einzig Nachsteuern und Zinsen zahlen.