Zinssätze und Höchstabzüge für Säule 3a für 2009
11.12.2008
und Vergütungszinssätze unverändert, Grenzbeträge werden erhöht.Der Bundesrat erhöht auf den 1. Januar 2009 den oberen Grenzbetrag der beruflichen Vorsorge auf CHF 82'080. Damit gelten für den Steuerabzug die folgenden Höchstabzüge:
- Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6'566.-
- Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 32'832.-
Das EFD hat gleichzeitig den Anhang zur Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer erlassen. Die entsprechenden Zinssätze wurden für das Jahr 2009 aber nicht geändert und bleiben weiterhin
- bei 1.5% für Vorauszahlungen
- bei 4.0% bei Verzug und Rückerstattung