AG: Steuergesetzrevision 2025: Entlastungen für Familien und Vermögen
Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vor. Nachdem mit der Steuergesetzrevision 2022 die Gewinnsteuer für Unternehmen um bis zu 20 Prozent gesenkt wurde, liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Revision bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Finanzdirektor und Landammann Dr. Markus Dieth hält fest: "Die Steuergesetzrevision 2025 umfasst Entlastungen für die natürlichen Personen, insbesondere die Senkung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Kinderabzüge, höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Aus- und Weiterbildung sowie eine Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Ein zweites Umsetzungspaket sieht der Regierungsrat mit der Steuergesetzrevision 2027 mit weiteren Massnahmen wie zum Beispiel der Senkung der Einkommenssteuer vor." Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung die Zusammenlegung dieser beiden Umsetzungspakete in Prüfung gegeben. In seiner Vorlage zur zweiten Beratung hält der Regierungsrat am gestaffelten Vorgehen fest und schlägt leichte Anpassungen bei den Kinderabzügen vor.
Planungssicherheit für Kanton und Gemeinden
Auch wenn eine Zusammenführung der beiden Umsetzungspakete und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 grundsätzlich möglich wäre, hält der Regierungsrat an der ursprünglich geplanten Staffelung fest. Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen erklärt: "Das gestaffelte Vorgehen erlaubt uns, die Auswirkungen der verschiedenen steuerlichen Massnahmen jeweils vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Lage zu beurteilen und nötigenfalls anzupassen. So kann die vom Regierungsrat und Grossen Rat angestrebte ertragsneutrale Umsetzung der Steuerstrategie eingehalten werden." Aus diesem Grund sprechen sich auch die Gemeinden für eine schrittweise Umsetzung aus. Zudem haben die meisten Gemeinden ihre Budgets für das Jahr 2025 bereits erstellt unter der Annahme, dass eine gestaffelte Umsetzung der Revisionen erfolgt. Die gleichzeitige Einführung aller Massnahmen per 1. Januar 2025 würde bei Kanton und Gemeinden aufgrund der rückwirkenden Inkraftsetzung zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand führen.
Höhere Abzüge entlasten Familien
Um die saldoneutrale Umsetzung der Steuerstrategie nicht zu gefährden, schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine leicht angepasste Erhöhung der Kinderabzüge vor. Mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderabzüge und den höheren Abzügen der Kinderdrittbetreuungskosten werden Familien ab 2025 jährlich um rund 23 Millionen Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern entlastet.
Mit der Steuergesetzrevision 2025 will der Regierungsrat die Aargauerinnen und Aargauer steuerlich entlasten, unter anderem mit Senkungen bei der Vermögenssteuer, höheren Kinderabzügen und einer Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten.
Nachvollzug Bundesrecht
Weitere Anpassungen im Steuergesetz sind nötig, um neueres und für die Kantone verbindliches Bundesrecht ins kantonale Recht zu übertragen. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung werden ebenfalls Anpassungen im kantonalen Steuergesetz notwendig.
Inkrafttreten per 1. Januar 2025
Die Steuergesetzrevision 2025 soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.