Anpassung des Steueramtshilfegesetzes - Bundesrat legt Vernehmlassungsvorlage vor
Der Bundesrat will die Regeln für die Amtshilfe erneut anpassen. Heute hat er eine verkürzte Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Ziel ist es gemäss Bundesrat, den internationalen Standard zu erfüllen und den Empfehlungen des Global Forum zu entsprechen.
Erst spätere Information der Steuerpflichtigen
Nach geltendem Recht müssen Betroffene informiert werden, bevor Daten über sie geliefert werden. Die Revision sieht nun vor, dass betroffene Steuerpflichtige in dringlichen Fällen - beispielsweise wenn die Untersuchung durch die vorgängige Information beeinträchtigt würde - erst nach Übermittlung der Informationen an die Behörden des ersuchenden Staates informiert werden.
Konkretisierung des Vorgehens bei Gruppenanfragen
Das geltende Steueramtshilfegesetz lässt Gruppenersuchen zu. Für eine effizientere Behandlung sieht die Revision ein spezielles Verfahren zur Information der Personen vor, die von einem Gruppenersuchen betroffen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich der Inhalt der Gruppenersuchen nach dem OECD-Standard richtet.
Amtshilfe auch bei gestohlenen Daten
Schliesslich soll die Revision auch die Problematik der Amtshilfeersuchen auf Basis gestohlener Daten besser lösen. Heute wird auf solche Amtshilfegesuche nicht eingetreten. Künftig sollen Ersuchen unter der Voraussetzung behandelt werden können, dass der ersuchende Staat die Daten nicht aktiv, sondern passiv, beispielsweise über einen anderen Staat, erlangt hat. Nicht eingetreten werden soll weiterhin auf Ersuchen, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, womit insbesondere der aktive Ankauf von Steuer-CDs gemeint sein dürfte.
Verkürzte Vernehmlassung aus Angst vor «schwarzer Liste»
Die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes dauert nur bis zum 18. September 2013. Ein verkürztes Verfahren drängt sich gemäss Bundesrat auf, nachdem die G20-Finanzminister in ihrem Communiqué zum Treffen vom 19./20. Juli alle Staaten aufgefordert haben, ohne Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum anzugehen. Da mit der Schlussbenotung nach Absolvierung der Phasen 1 und 2 des Peer Review im Oktober 2013 begonnen wird, besteht ein grosses Interesse, dass die Schweiz die Revision des Steueramtshilfegsetzes international möglichst bald ankündigen und danach auch in Kraft setzen kann.
Quelle: Medienmitteilung des Finanzdepartements vom 14. August 2013