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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Anpassungen an Bundesrecht im kantonalen Steuergesetz

05.05.2021

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.

Die Kantone müssen das neue Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen umsetzen. Selbständigerwerbende und Unternehmen können namentlich Bestechungsgelder und Aufwendungen, die eine Straftat ermöglichen oder als Gegenleistung hierfür dienen, nicht als Aufwand steuerlich geltend machen. Dasselbe gilt für von ausländischen Gerichts- oder Verwaltungsbehörden verhängte Bussen, soweit die ausländische Anordnung nicht in grundsätzlicher Weise gegen die Schweizer Rechtsauffassung verstösst. Diverse Staaten und internationale Organisationen stören sich daran, dass einzelne Länder, darunter auch die Schweiz, teilweise sehr attraktive Steuertarife aufweisen. Um dieser Kritik sowie den sich abzeichnenden gesetzgeberischen Aktivitäten entgegenzuwirken und den Kanton Schaffhausen weiterhin steuerlich attraktiv zu belassen, soll, wie bereits in anderen Kantonen vorgesehen, künftig auch hier der Gewinnsteuersatz so angepasst werden, dass ein im Kanton Schaffhausen steuerpflichtiges Unternehmen eine höhere Besteuerung verlangen kann. Schliesslich sind im Bereich des Aktienrechts diverse Anpassungen im kantonalen Steuerrecht umzusetzen.

Es ist mit keinen relevanten Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Steuereinnahmen zu rechnen.

Ursprünglich publiziert am
SH