Kreisschreiben Nr. 50a: Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern. Die Gesetzesrevision betrifft diverse Einzelthemen. Das Schaffhauser Steuergesetz wird an verschiedene Änderungen, welche der Bund beschlossen hat, angepasst.
Die ESTV hatte bereits im Juli das neue Kreisschreiben 50 betreffend die Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger publiziert. Im Zusammenhang mit dieser Publikation wurden jetzt die damit im Zusammenhang stehenden Kreisschreiben 1-016-DVS-2007 vom 13.07.2007 betreffend «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» und 1-009-DV-2005 vom 22.06.2005 betreffend «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwands bei Ausland-Ausland Geschäften» aufgehoben.