BE: Unveränderte Zinsen für das Steuerjahr 2025
04.11.2024
Die Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2024 unverändert. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2025 einen Vorauszahlungszins von 0,75 %. Der Vergütungszins beläuft sich auf 1 %, der Verzugszins beträgt 4 %. Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2025 auf 0,75 % (2024: 1,25 %). Der Vergütungszins ist auf 4,50 % (2024: 4,75 %) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt ebenfalls 4,50 % (2024: 4,75 %).
Ursprünglich publiziert am