Bundesrat will Geschäftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb nicht anders behandeln als Verbrenner
An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat einen Bericht über die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb verabschiedet. Er empfiehlt, eine einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine reduzierte Besteuerung für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb nicht zielführend ist. Auch die angehörten Arbeitgeberverbände und die Schweizerische Steuerkonferenz haben sich kritisch oder ablehnend geäussert. Insgesamt wird die Wirkung der Massnahme auf den Investitionsentscheid der Arbeitgebenden, mehr Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb anzuschaffen, als gering bis nichtexistent beurteilt.
Der Bericht geht zurück auf ein Postulat (20.3957) der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, mit dem eine reduzierte Besteuerung der privaten Nutzung für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen mit null Gramm CO2-Ausstoss geprüft werden soll.
Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt sowohl für Elektro- als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb. Die Pauschale kann die tieferen Betriebskosten von Elektrofahrzeugen nicht abbilden. Sie ist jedoch einfach zu handhaben und führt – unabhängig vom Fahrverhalten – zu einer jährlich gleichbleibenden Besteuerung.