Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010
10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
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1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010
Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis – immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht