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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

DBA Deutschland - neues DBA unterzeichnet

27.10.2010

Die Schweiz und Deutschland haben heute das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Schweiz-Deutschland) nach OECD-Standard unterzeichnet. Dieses enthält eine Bestimmung über den Austausch von Informationen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Das Abkommen war im März 2010 paraphiert worden. Es hält die vom Bundesrat 2009 definierten Eckwerte ein. Unter anderem werden die Quellensteuern auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.

Zusätzlich wurde einer Erklärung über die Aufnahme von Verhandlungen über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken unterzeichnet. Die Verhandlungen, die auf Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat, sollen Anfang 2011 aufgenommen werden. Der Bundesrat beabsichtigt das Verhandlungsmandat nach Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen und anderer interessierter Kreise Ende 2010 zu verabschieden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Ergebnis dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet.Beide Seiten wollen gemäss eigenen Aussagen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.Die Lösung, deren Details in den Verhandlungen geregelt werden sollen, umfasst insbesondere folgende Punkte:
  • Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
  • Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um allfällige Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, wird eine erweiterte Amtshilfe vereinbart. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

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