DBA Malta
11.07.2012
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Republik Malta ist am 6. Juli in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard nach dem OECD-Musterabkommen.
Wichtigste Bestimmungen im neuen DBA Malta im Überblick
Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Malta insbesondere die folgenden Punkte vereinbart:
- Dividenden- und Zinszahlungen zwischen verbundenen Gesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent am Kapital der zahlenden Gesellschaft werden von der Besteuerung an der Quelle befreit,
- Lizenzgebühren sind quellensteuerbefreit.
Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung ab dem 1. Januar 2013.