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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Heiratsstrafe - Bundesgericht hebt eidgenössische Abstimmung auf

10.04.2019

Das Schweizer Stimmvolk muss noch einmal über die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» der CVP abstimmen. Das Bundesgericht kassiert erstmals eine eidgenössische Abstimmung wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit.

Auf Abstimmungsbeschwerde verschiedener Politiker der CVP in ihren Kantonen musste das Bundesgericht darüber urteilen, ob die Abstimmung über die eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» für ungültig erklärt werden soll.

Kern der Beschwerden war eine im Vorfeld vom Bund kommunizierte, deutlich zu tiefe Angabe über die Anzahl von der so genannten «Heiratsstrafe» betroffenen Ehepaaren. Der Bund nannte eine Zahl von rund 80 000 diskriminierten Ehepaaren und nannte diese Zahl auch im Abstimmungsbüchlein. Später stellte sich dann heraus, dass die Zahl der benachteiligten Doppelverdienerehepaare mit rund 454 000 enorm höher liegt.

Das Bundesgericht erachtete die Verletzung der Abstimmungsfreiheit nun als sehr gravierend, sei es doch durchaus plausibel, dass die Abstimmung in Anbetracht des äusserst knappen Abstimmungsresultat von 50.8% Ja- zu 49.2% Neinstimmen anders ausgegangen wäre, wäre das Stimmvolk über die korrekten Zahlen informiert gewesen.

Der Bundesrat will nun die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts abwarten, bis er über das weitere Vorgehen entscheidet.